Viele unserer Vertriebspartner haben nicht nur Fonds und Beteiligungen im Produktportfolio, sondern vermitteln
auch Versicherungsprodukte.
Sie sind damit von der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie (VVR) betroffen. Der Gesetzgeber schreibt unabhängigen
Versicherungsmittlern vor, sich ins Vermittlerregister eintragen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die erfolgreich
abgelegte Sachkundeprüfung vor der IHK als Mindestqualifikationsnachweis.
Das Niveau der Prüfung ist nicht zu unterschätzen. Mit Allgemeinbildung können die Testfragen nicht beantwortet werden.
Eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung ist absolut notwendig. Je nach Vorwissen der Kandidaten sollte ein Zeitraum
von bis zu vier Monaten zur Erarbeitung des umfangreichen Stoffes eingeplant werden. |